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Bistum Fulda - Karte

Bischöfliches Offizialat

Verfahrensdauer

Alle Verfahren sollen möglichst bald zu Ende gebracht werden. In erster Instanz dauert das Verfahren im Schnitt ein gutes Jahr, in der zweiten Instanz ein halbes Jahr.
 

Verfahrenskosten

Die deutschen Bischöfe haben in Absprache miteinander für ihre Diözesen folgende Gerichtskosten festgelegt:
- Erstinstanzliche Verfahren - 200 Euro
- Zweitinstanzliche Verfahren - 100 Euro

Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Zusätzliche Prozesskosten, zum Beispiel Auslagen für Zeugen oder Übersetzungskosten, entstehen nur in Ausnahmefällen. In Fällen mit dem Klagegrund Eheunfähigkeit wird in der Regel ein psychologisches Gutachten erforderlich, für dessen Erstellung ein Sachverständigen-Honorar anfällt. Alle derartigen Zusatzkosten gehen zu Lasten der antragstellenden Partei. Auf Antrag können die Verfahrenskosten ganz oder teilweise erlassen werden.

Bischöfliches Offizialat

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Flyer

 
 
 
 
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